Landesverband Oberösterreich
ÖWR Kurzruf 130

 

Alarmierung am Pleschingersee

Linz, 06.07.2019

ÖWR-PERSONENRETTUNG: PLESCHINGERSEE OSTSEITE, KIND DROHT UNTERZUGEHEN Dieser Notruf erreichte am Samstag die Ortsstelle Plesching um 17:40 durch die Landeswarnzentrale. Eine Alarmierung über die Notrufsäulen, die rund um den See aufgestellt sind, erfolgte nicht. Daher gab es zu diesem Zeitpunkt keine genaueren Informationen für unsere Bootsmannschaft, die vor Ort ihren Dienst versah.

Bei der sofort eingeleiteten Suche fuhren die WasserretterInnen mehrmals das betroffene Ufer und schließlich den ganzen See ab, ohne eine Notsituation zu erkennen. Angesprochene Badegäste hatten ebenfalls nichts Ungewöhnliches beobachtet. In der Zwischenzeit trafen fast zeitgleich der Notarzt, ASB, FF Steyregg und die Polizei ein. Wie sich nun herausstellte, hatte eine Schwimmerin den polizeilichen Notruf mit einem wasserdichten Handy gewählt, während sie selbst noch im Wasser schwamm und hatte angegeben, dass neben ihr eine andere Person am Ertrinken sei. Trotz mehrmaliger Versuche meldete sich die Frau nicht mehr am Telefon.

Da es trotz mehrmaligen Absuchens des Sees bis auf diesen Anruf keine Anzeichen für einen Notfall gab, wurden die anderen Einsatzkräfte wieder abgezogen, Polizei und Wasserrettung machten nochmals eine abschließende Runde. Auch eine Kontrolle durch die Polizei in der Nacht, ob Badesachen liegengeblieben waren, verlief ergebnislos. Somit sollte es sich um eine reine Fehlalarmierung gehandelt haben, Gott sei Dank, besonders wenn man den Einsatztext berücksichtigt, mit dem der Einsatz begann. Anekdote am Rande: Während der Suche wurde unsere Bootsmannschaft von einer Frau ans Ufer herangewunken – zu diesem Zeitpunkt waren bereits deutlich die Blaulicht-Sirenen der eingerückten Organisationen zu sehen und zu hören. Aber es wurde nicht wie erwartet eine Augenzeugin gefunden, die Dame wollte sich nur beschweren, da das Einsatzboot hohe Wellen schlage und außerdem mit den Abgasen die Umwelt belaste. Wir sind uns sicher, auch für diesen Badegast ist es eine Beruhigung im Nachhinein zu erfahren, dass sie nicht die Suche nach einem ertrinkenden Kind verzögert hat, sondern es sich nur um einen Fehlalarm handelte.

 

Was sollten Augenzeugen tun, die einen Notfall im Wasser beobachten?

Zuerst Notruf absetzen (WER meldet, WAS ist passiert, WO ist es passiert, WIEVIELE Personen sind betroffen, WARTEN auf Rückfragen der Notrufstelle). Der Kurzruf der Wasserrettung ist in OÖ die 130, aber es kann jede Notrufnummer angewählt werden. An den Badeseen der LinzAG (Plesching und Pichling) sind rund um den See Notrufsäulen aufgestellt, die entweder direkt mit den Wasserrettern vor Ort (am Wochenende) oder dem Bademeister (unter der Woche) verbinden, oder wenn die Ortsstelle nicht besetzt ist, an die Notrufleitstelle weiterleitet.
 
Was beim Einsatz am Samstag nicht berücksichtigt wurde: Als Zeuge oder Zeugin eines Unfalles, besonders als Alarmierende darf ich den Unfallort nicht selbständig verlassen sondern muss die Einsatzkräfte unterstützen und warten bis die Polizei meine Angaben aufgenommen hat.
 
Zurück zum Notfall: Andere Personen sollten in die Hilfe eingebunden werden: Jemand sollte den Untergehenden nicht aus den Augen lassen und sich die Position einprägen, falls die Person untergeht. Weitere Personen können für die Einweisung der Einsatzkräfte herangezogen werden um den Rettungskräften den Weg zu zeigen.
Abhängig von der Situation sollte ein Rettungsversuch unternommen werden, da bei einem Ertrinkungsunfall jede Sekunde zählt. Dabei geht SELBSTSCHUTZ vor FREMDSCHUTZ, besonders bei fließenden Gewässern geraten mögliche RetterInnen selbst rasch in Gefahr bei ungesicherten Rettungsversuchen, daher sind Rettungen durch Laien bei Strömung nur vom Ufer aus durchzuführen.
 
Traue ich mir selbst einen Rettungsversuch zu, sollte unbedingt ein Rettungsmittel mitgenommen werden, an dem sich der Ertrinkende festhalten kann – optimal ist etwas Schwimmfähiges wie z.B. eine Luftmatratze, Schwimmnudel, Paddelboard etc. Ist die Person geborgen, sind abhängig vom Zustand eventuell Notfallmaßnahmen zu treffen (Stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, Beatmung und Herzdruckmassage bei Kreislaufstillstand). Auch bei nicht so schwerwiegenden Auswirkungen sollte nach einem Ertrinkungsnotfall, bei dem Wasser eingeatmet wurde, unbedingt zur Kontrolle ein Krankenhaus aufgesucht werden, da schwere Komplikationen bis zu 24 Stunden später auftreten können.

Text Martin Eberl